November 2025
In der gerade wirtschaftlich herausfordernden Zeit sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten,...
MEHRNovember 2025
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €; Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €; Klimaticket: Seit 1.7.2022 ist die...
MEHROktober 2025
In einem Ministerratsvortrag sind Anfang September 2025 von der österreichischen Bundesregierung strategische Schwerpunkte zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Bekämpfung der hohen Inflation und der Umsetzung von...
MEHROktober 2025
Im September ( siehe Beitrag zur Trinkgeldregelung ) haben wir zu sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen i.Z.m. Trinkgeldern berichtet. Aus steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet, bringt eine BMF-Info von Ende Juli Klarstellung zu diesem...
MEHROktober 2025
Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,073 betragen die Sozialversicherungswerte für 2026 voraussichtlich (in €): Sozialversicherungswerte 2026 im Vergleich zu 2025 (Angaben in Euro) 2026...
MEHRSeptember 2025
Neben der in der Öffentlichkeit regelmäßig diskutierten steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern - Trinkgelder sind und bleiben weiterhin steuerfrei (Klarstellungen sind geplant) - ist auch die sozialversicherungsrechtliche...
MEHRAugust 2025
Eine Steuerpflichtige wollte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für eine Schulteroperation in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Gründe für die Inanspruchnahme der schneller...
MEHRJuli 2025
Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat aus Lohnsteuerperspektive eine neuerlich modifizierte Variante der Mitarbeiterprämie mit sich gebracht. Für das Jahr 2025 kann eine Mitarbeiterprämie von maximal 1.000 € lohnsteuerfrei...
MEHRJuni 2025
Wichtige Frist im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für Startups - es geht um die Möglichkeit, bestehende virtuelle Beteiligungsprogramme in das steuerlich optimierte Regime des § 67a EStG steuerneutral zu überführen. Eine solche Überführung kann erhebliche Steuervorteile bieten und kann die Attraktivität Ihrer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme deutlich steigern.
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