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Ergänzende Veröffentlichung zu AWS-Investitionsprämie


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Ergänzende Veröffentlichung zu AWS-Investitionsprämie

August 2020

Das AWS hat auf seiner Website nun veröffentlicht, dass "laut Auskunft des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Bedarfsfall die MIttel von 1 Mrd. EUR für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt werden". "Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilfenrechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen".

Damit kommt es zu einer Aufhebung des first-come-first-serve-Prinzips bei der Einreichung der Investitionsprämie beim AWS. Diese Entscheidung ist im Sinne einer gut vorbereiteten und durchdachten Beantragung der Investitionsprämie für Ihr Unternehmen jedenfalls zu begrüßen.

 

Bild: © Sonja Langford