Steuerberatung
am Puls der Zeit.

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Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv-
Willkommen bei RplusP, deiner Steuerberatung in Wien und Tulln.

UNSERE PHILOSOPHIE

Zukunftsorientiert, digital,
persönlich und proaktiv

Zukunftsorientiert, digital,
persönlich und proaktiv

DEIN LANGFRISTIGER PARTNER

Wir arbeiten mit unseren Klient:innen am liebsten langfristig zusammen–um das große Ganze im Blick zu haben und sie bei ihrer wirtschaftlichen Zielerreichung nachhaltig zu unterstützen. Das bedeutet auch, dass wir die richtigen Partner:innen zurate ziehen, sollte eine Fragestellung einmal außerhalb unserer Kern-Kompetenzen liegen. Wir legen uns für dich ins Zeug – mit Know-how, Tatendrang, modernen
Tools und einem ausgezeichneten Netzwerk. Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv.

EXPERTISE AN ERSTER STELLE

RplusP steht für ganzheitliche Beratung. In komplexeren Fragen –
wie etwa Umgründungen, Immobilienertragssteuer, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht oder internationalem Steuerrecht –
greifen wir auf ein interdisziplinäres Netzwerk von Expert:innen unterschiedlichster Fachrichtungen zurück.

Heißt für dich:
Wir bieten umfassende steuerrechtliche Lösungen aus einer Hand.

Unsere Leistungen

STEUERBERATUNG
NACH
MASS

Standardlösungen sind nicht unser Ding. Ob KMU, DienstleisterIn, HandwerkerIn, Produktionsbetrieb, FreiberuflerIn oder StartUp- wir entwickeln ein ganz individuelles Leistungspaket und die optimale Steuerstrategie, proaktiv statt reaktiv. 

STARTHILFE
FÜR
START-UPS

Während ihr mit eurer Business-Idee voll durchstartet, kümmern wir uns in der Start-up- Phase um all eure steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. 

IMMOBILIEN
STEUEROPTIMAL NUTZEN

Vom Vermögensaufbau mit Immobilien über die Immobilienertragssteuer bis hin zu Fragen der Liebhaberei stehen wir mit unserer Expertise parat.

RECHNUNGSWESEN
DIGITAL OPTIMIEREN

Du als innovationsgetriebene/r Wirtschaftstreibende/r möchtest deine Prozesse im Rechnungswesen endlich papierlos und effizient gestalten? Dann entdecke unsere digitalen Lösungen.

LOHNVERRECHNUNG
LEICHT
GEMACHT

Hohe Haftungsrisiken und ständig wechselnde gesetzliche Bestimmungen machen die Lohnverrechnung zur laufenden Herausforderung. Wir verschaffen Durchblick. 

KOMPETENT + VERLÄSSLICH

Unser Team

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und unternehmerischen Lagen zur Seite steht:
Von der Unternehmensgründung über die laufenden Themen der Steuerberatung wie Finanzbuchhaltung,
Lohnverrechnung und Jahresabschluss bis hin zu Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben.
An zwei Standorten in Wien und Tulln agieren innerhalb von RplusP hochqualifizierte
und kontinuierlich fortgebildete Mitarbeiter:innen.

Geschäftsführung

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Mag. Mario Pregetter

Mag. Mario Pregetter

PARTNER / STEUERBERATER

Mag. Christoph Rumpler

PARTNER / STEUERBERATER

Langfristige
Ansprechpartner

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus
Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und
unternehmerischen Lagen zur Seite steht.

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Beschränkung maximal abzugsfähiger ausländischer Sozialversicherungsbeiträge?


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Beschränkung maximal abzugsfähiger ausländischer Sozialversicherungsbeiträge?

Juli 2019

Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich (GZ Ra 2017/13/0042 vom 21.11.2018) mit dem Fall zu beschäftigen, in dem ein deutscher Arbeitnehmer nach Österreich entsendet wurde und hier aufgrund seiner Ansässigkeit die unbeschränkte Steuerpflicht begründete. Da er jedoch weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem verankert blieb, machte er in seiner (österreichischen) Einkommensteuererklärung ausländische "Pflichtversicherungsbeiträge" als Werbungskosten geltend. Wenngleich die steuerliche Abzugsfähigkeit als Werbungskosten grundsätzlich anerkannt wurde, so stand die Berücksichtigung der Höhe nach in Zweifel. Das Finanzamt erkannte nämlich die Werbungskosten maximal in Form des Höchstbetrags nach dem ASVG an, während der Arbeitnehmer den höheren Höchstbetrag nach deutschem Sozialversicherungsrecht berücksichtigt haben wollte.

Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung stellen Werbungskosten dar und sind auch dadurch gekennzeichnet, dass sich der Versicherte der Entrichtung dieser Beiträge dem Grunde und der Höhe nach nicht entziehen kann. Ein unbeschränkter Abzug als Werbungskosten gilt auch bei Beiträgen zu einer ausländischen Pflichtversicherung, wenn diese einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. Allerdings ist der gesetzlichen Bestimmung auch zu entnehmen, dass die ausländischen Sozialversicherungsbeiträge nur insoweit abzugsfähig sind, als sie "der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen".

Wenngleich der reine Wortlaut mehrere Interpretationen zuließe - etwa auch, dass auf die Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung jener Rechtsordnung Bezug zu nehmen ist, aus der sich die ausländische gesetzliche Versicherungspflicht ergibt - so stellte der VwGH klar, dass die Beschränkung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge dem Sinn und Zweck nach auf die Höchstbeiträge in der gesetzlichen österreichischen Sozialversicherung abzielt. Höhere (ausländische) Beiträge, die auch regelmäßig zur Abdeckung umfassenderer Leistungen anfallen, sollen hingegen nicht als Werbungskosten abzugsfähig sein. Dadurch ist auch eine Gleichstellung mit den im Inland entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen und vergüteten Leistungen gewährleistet.

Bild: © NAN - Fotolia

Mag. Mario Pregetter

Mag. Mario Pregetter

PARTNER / STEUERBREATER


Mag. Mario Pregetter begleitet seit vielen Jahren KMUs und junge Wachstumsunternehmen vieler Branchen von der ersten Idee bis zur operativen Umsetzung. Sein Ansatz ist die proaktive Steuerplanung und -optimierung, um es Unternehmen zu ermöglichen, wirtschaftlich vorausschauend zu agieren, statt nur zu reagieren. Bereits während seines Studiums an der Wirtschaftsuniversität Wien war Mag. Mario Pregetter in Steuerberatungskanzleien in Wien und Tulln tätig, bevor er 2008 seine eigene Kanzlei gründete.

Mag. Christoph Rumpler

PARTNER / STEUERBERATER



Mag. Christoph Rumpler sammelte nach dem Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der New York University Erfahrung in der Unternehmensberatung, bevor er sich der Steuerberatung widmete. Dieser Hintergrund ermöglicht ihm die Vernetzung von steuerlichem Know-how mit betriebswirtschaftlichem Denken. Mag. Christoph Rumpler berät mit Leidenschaft bei Immobilientransaktionen und steuerlicher Unternehmensstrukturierung.