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Beschäftigungsbonus läuft mit 31.1.2018 aus


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Beschäftigungsbonus läuft mit 31.1.2018 aus

Januar 2018

Die Bundesregierung hat am 1.1.2018 die Redimensionierung des Beschäftigungsbonus beschlossen.

Anträge im Programm Beschäftigungsbonus können noch bis 31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene aber noch nicht abgesendete Anträge können nach dem 31.1.2018 nicht mehr entgegengenommen werden.

Ersatzarbeitskräfte können auch nach dem 31.1.2018 über den aws-Fördermanager erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Nachfolgerinnen und Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgetreten sind. Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein.

(Quelle: AWS)

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia