Januar 2020
Wenngleich für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt) grundsätzlich der Wert der Gegenleistung (z.B. der Kaufpreis) maßgeblich ist, so kommt auch dem sogenannten Grundstückswert als Mindestbemessungsgrundlage...
MEHRFebruar 2016
In der KI 01/16 haben wir über die neue Grundstückswertverordnung berichtet. Demnach ist ab 2016 der Grundstückswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer entweder nach der Pauschalwertmethode oder anhand eines geeigneten...
MEHRJanuar 2016
Die „Grunderwerbsteuer neu“ ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass anstelle des (dreifachen) Einheitswertes ab 1.1.2016 der sogenannte Grundstückswert als Bemessungsgrundlage gilt, welcher deutlich näher am...
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