Februar 2007
Wie die unentgeltliche Mittagsverpflegung von Dienstnehmern, ob als Leistungsaustausch oder Eigenverbrauch umsatzsteuerlich zu behandeln ist, ist laut BMF vom 10. August 2006 wie folgt zu qualifizieren: Nicht umsatzsteuerbar In...
MEHRFebruar 2007
Wird Arbeitnehmern ein arbeitgebereigener PKW auch zum Privatgebrauch einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, ist der damit verbundene Vorteil als Sachbezug lohnsteuer- und...
MEHRFebruar 2007
Seit 1. Jänner 1996 besteht die gesetzliche Verpflichtung, der jährlichen KöSt-Erklärung das (Kapital-) Evidenzkonto als Beilage anzuschließen, was in der Praxis allerdings selten erfolgt, zumal diese vom Finanzamt...
MEHRFebruar 2007
:: In der ab 1. Jänner 2007 geltenden Schwerarbeitsverordnung (SchAVO) sind folgende Meldevorschriften vorgesehen: Für Dienstnehmer obliegt die Meldepflicht dem Dienstgeber nach § 41 ASVG; Selbständige (GSVG,...
MEHRJanuar 2007
Neuerungen ab 2007 sind kursiv dargestellt Ab 1. Jänner UGB löst HGB ab KMU-Förderungsgesetz (KI 9.2006) BASEL II verpflichtend (KI 11.2006) Verschärfung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten...
MEHRJanuar 2007
Seit Anfang 2007 ist das Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft, welches das Handelsgesetzbuch (HGB) abgelöst hat. In der Klienten-Info (Jänner und September 2006) wurden bereits Teilbereiche der Änderungen abgehandelt....
MEHRJanuar 2007
Die Erhöhung des deutschen USt-Normalsteuersatzes von 16% auf 19% ab 1. Jänner 2007 wirkt sich für österreichische Konsumenten und Unternehmen wie folgt aus: :: Konsumenten Infolge Anwendung des Ursprunglandprinzipes...
MEHRJanuar 2007
Der Mehrzahlgebrauch in der Überschrift hat seinen Grund darin, dass es zwei gleichlautende Gesetze mit völlig unterschiedlichem Inhalt gibt, nämlich ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern...
MEHRJanuar 2007
Die betreffenden Bestimmungen in § 14 wurden vom VfGH, 6. Oktober 2006 - mit Wirkung ab der Kundmachung im BGBl, die am 8. November 2006 erfolgt ist - als verfassungswidrig aufgehoben. Damit entfällt die Deckungspflicht für...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134
2025 Copyright by RplusP & Made by Laufwerk.it