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Liste der Scheinunternehmen


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Liste der Scheinunternehmen

April 2017

Das Bundesministerium für Finanzen ist gemäß § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) dazu verpflichtet, eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung dieser Liste soll für Unternehmen als Info dienen und diese auch vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen.

 

Danach haftet der Auftraggeber ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürge und Zahler im Sinne des § 1357 ABGB, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftragnehmer um ein Scheinunternehmen handelt. DIe Haftung erstreckt sich auf Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegt oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Link zur Liste: 

https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/