Artikel empfehlen
Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 € steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. €. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 € (bei einem Monatseinkommen von 1.500 € brutto) und etwas über 2.000 € (bei einem Monatseinkommen von 10.000 € brutto).
Im Detail sieht das neue Tarifmodell wie folgt aus:
| Neu | Alt | ||
| Stufe bis € | Steuersatz | Stufe bis € | Steuersatz |
| 11.000 | 0% | 11.000 | 0% |
| 18.000 | 25% | 25.000 | 36,50% |
| 31.000 | 35% | 60.000 | 43,21% |
| 60.000 | 42% | darüber | 50% |
| 90.000 | 48% | ||
| 1.000.000 | 50% | ||
| darüber | 55% | ||
Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen: