Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv-
Willkommen bei RplusP, deiner Steuerberatung in Wien und Tulln.
DEIN LANGFRISTIGER PARTNER
Wir arbeiten mit unseren Klient:innen am liebsten langfristig zusammen–um das große Ganze im Blick zu haben und sie bei ihrer wirtschaftlichen Zielerreichung nachhaltig zu unterstützen. Das bedeutet auch, dass wir die richtigen Partner:innen zurate ziehen, sollte eine Fragestellung einmal außerhalb unserer Kern-Kompetenzen liegen. Wir legen uns für dich ins Zeug – mit Know-how, Tatendrang, modernen
Tools und einem ausgezeichneten Netzwerk. Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv.
EXPERTISE AN ERSTER STELLE
RplusP steht für ganzheitliche Beratung. In komplexeren Fragen –
wie etwa Umgründungen, Immobilienertragssteuer, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht oder internationalem Steuerrecht –
greifen wir auf ein interdisziplinäres Netzwerk von Expert:innen unterschiedlichster Fachrichtungen zurück.
Heißt für dich:
Wir bieten umfassende steuerrechtliche Lösungen aus einer Hand.
Standardlösungen sind nicht unser Ding. Ob KMU, DienstleisterIn, HandwerkerIn, Produktionsbetrieb, FreiberuflerIn oder StartUp- wir entwickeln ein ganz individuelles Leistungspaket und die optimale Steuerstrategie, proaktiv statt reaktiv.
Während ihr mit eurer Business-Idee voll durchstartet, kümmern wir uns in der Start-up- Phase um all eure steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Vom Vermögensaufbau mit Immobilien über die Immobilienertragssteuer bis hin zu Fragen der Liebhaberei stehen wir mit unserer Expertise parat.
Du als innovationsgetriebene/r Wirtschaftstreibende/r möchtest deine Prozesse im Rechnungswesen endlich papierlos und effizient gestalten? Dann entdecke unsere digitalen Lösungen.
Hohe Haftungsrisiken und ständig wechselnde gesetzliche Bestimmungen machen die Lohnverrechnung zur laufenden Herausforderung. Wir verschaffen Durchblick.
Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und unternehmerischen Lagen zur Seite steht:
Von der Unternehmensgründung über die laufenden Themen der Steuerberatung wie Finanzbuchhaltung,
Lohnverrechnung und Jahresabschluss bis hin zu Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben.
An zwei Standorten in Wien und Tulln agieren innerhalb von RplusP hochqualifizierte
und kontinuierlich fortgebildete Mitarbeiter:innen.
Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus
Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und
unternehmerischen Lagen zur Seite steht.
Mit diesem Artikel informieren wir über eine wichtige Frist im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für Startups.
Es geht um die Möglichkeit, bestehende virtuelle Beteiligungsprogramme in das steuerlich optimierte Regime des § 67a EStG steuerneutral zu überführen. Eine solche Überführung kann erhebliche Steuervorteile bieten und kann die Attraktivität Ihrer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme deutlich steigern. Es Es ist jedoch zu beachten, dass eine solche Überführung bis 31.12.2025 befristet ist!
Die wichtigsten Fragen im Detail:
Um was geht es?
Umwandlung von virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in das steueroptimierte Regime des § 67a EStG.
Was sind die Vorteile?
Möglichkeit, erhebliche Steuern zu sparen im Vergleich zur bisherigen Besteuerung virtueller Anteile (effektive Besteuerung mit rund 35% anstelle von rund 50%).
Für wen ist das relevant?
Startups, die virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ausgerollt haben und die Voraussetzungen des § 67a EStG erfüllen, insbesondere:
maximal 100 ArbeitnehmerUmsatzerlöse
maximal 40 Millionen Euro
Nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen
Gewährung der Anteile innerhalb von 10 Jahren nach Unternehmensgründung
Mitarbeiter dürfen im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10% der Anteile am Startup halten
Bis wann muss ich handeln?
Bis zum 31.12.2025
Im Hinblick auf diese Fragen ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen zu verstehen. Insbesondere §67a EStG bietet eine interessante Möglichkeit, die steuerliche Belastung von Mitarbeiterbeteiligungen zu reduzieren.
Bisherige Besteuerung virtueller Beteiligungsprogramme:
Virtuelle Beteiligungsprogramme werden mit dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert und unterliegen zusätzlich der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.
Besteuerung unter § 67a EStG:
Das Regime des § 67a EStG bietet eine deutlich günstigere Besteuerung für "echte" Mitarbeiterbeteiligungen (zB in Form von Unternehmenswertanteilen, GmbH-Anteilen oder Genussrechten). Hier kommt eine Mischrechnung zur Anwendung: 75% des Veräußerungsgewinns aus dieser Beteiligung werden mit 27,5% besteuert, die restlichen 25% mit dem persönlichen Einkommensteuersatz inklusive Lohnnebenkosten. Daraus ergibt sich prinzipiell eine effektive Steuerbelastung von rund 35%.
Key Takeaways:
Die Übergangsfrist bietet Startups eine befristete attraktive Möglichkeit, die steuerliche Belastung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen deutlich zu reduzieren und so die Attraktivität für Mitarbeiter zu erhöhen. Wir empfehlen daher einen Review bestehender virtuellen Beteiligungsprogramme dahingehend durchzuführen.
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Mag. Mario Pregetter
PARTNER / STEUERBREATER
Mag. Mario Pregetter begleitet seit vielen Jahren KMUs und junge Wachstumsunternehmen vieler Branchen von der ersten Idee bis zur operativen Umsetzung. Sein Ansatz ist die proaktive Steuerplanung und -optimierung, um es Unternehmen zu ermöglichen, wirtschaftlich vorausschauend zu agieren, statt nur zu reagieren. Bereits während seines Studiums an der Wirtschaftsuniversität Wien war Mag. Mario Pregetter in Steuerberatungskanzleien in Wien und Tulln tätig, bevor er 2008 seine eigene Kanzlei gründete.
Mag. Christoph Rumpler
PARTNER / STEUERBERATER
Mag. Christoph Rumpler sammelte nach dem Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der New York University Erfahrung in der Unternehmensberatung, bevor er sich der Steuerberatung widmete. Dieser Hintergrund ermöglicht ihm die Vernetzung von steuerlichem Know-how mit betriebswirtschaftlichem Denken. Mag. Christoph Rumpler berät mit Leidenschaft bei Immobilientransaktionen und steuerlicher Unternehmensstrukturierung.