Steuerberatung
am Puls der Zeit.

Steuerberatung
am Puls der Zeit.

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv-
Willkommen bei RplusP, deiner Steuerberatung in Wien und Tulln.

UNSERE PHILOSOPHIE

Zukunftsorientiert, digital,
persönlich und proaktiv

Zukunftsorientiert, digital,
persönlich und proaktiv

DEIN LANGFRISTIGER PARTNER

Wir arbeiten mit unseren Klient:innen am liebsten langfristig zusammen–um das große Ganze im Blick zu haben und sie bei ihrer wirtschaftlichen Zielerreichung nachhaltig zu unterstützen. Das bedeutet auch, dass wir die richtigen Partner:innen zurate ziehen, sollte eine Fragestellung einmal außerhalb unserer Kern-Kompetenzen liegen. Wir legen uns für dich ins Zeug – mit Know-how, Tatendrang, modernen
Tools und einem ausgezeichneten Netzwerk. Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv.

EXPERTISE AN ERSTER STELLE

RplusP steht für ganzheitliche Beratung. In komplexeren Fragen –
wie etwa Umgründungen, Immobilienertragssteuer, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht oder internationalem Steuerrecht –
greifen wir auf ein interdisziplinäres Netzwerk von Expert:innen unterschiedlichster Fachrichtungen zurück.

Heißt für dich:
Wir bieten umfassende steuerrechtliche Lösungen aus einer Hand.

Unsere Leistungen

STEUERBERATUNG
NACH
MASS

Standardlösungen sind nicht unser Ding. Ob KMU, DienstleisterIn, HandwerkerIn, Produktionsbetrieb, FreiberuflerIn oder StartUp- wir entwickeln ein ganz individuelles Leistungspaket und die optimale Steuerstrategie, proaktiv statt reaktiv. 

STARTHILFE
FÜR
START-UPS

Während ihr mit eurer Business-Idee voll durchstartet, kümmern wir uns in der Start-up- Phase um all eure steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. 

IMMOBILIEN
STEUEROPTIMAL NUTZEN

Vom Vermögensaufbau mit Immobilien über die Immobilienertragssteuer bis hin zu Fragen der Liebhaberei stehen wir mit unserer Expertise parat.

RECHNUNGSWESEN
DIGITAL OPTIMIEREN

Du als innovationsgetriebene/r Wirtschaftstreibende/r möchtest deine Prozesse im Rechnungswesen endlich papierlos und effizient gestalten? Dann entdecke unsere digitalen Lösungen.

LOHNVERRECHNUNG
LEICHT
GEMACHT

Hohe Haftungsrisiken und ständig wechselnde gesetzliche Bestimmungen machen die Lohnverrechnung zur laufenden Herausforderung. Wir verschaffen Durchblick. 

KOMPETENT + VERLÄSSLICH

Unser Team

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und unternehmerischen Lagen zur Seite steht:
Von der Unternehmensgründung über die laufenden Themen der Steuerberatung wie Finanzbuchhaltung,
Lohnverrechnung und Jahresabschluss bis hin zu Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben.
An zwei Standorten in Wien und Tulln agieren innerhalb von RplusP hochqualifizierte
und kontinuierlich fortgebildete Mitarbeiter:innen.

Geschäftsführung

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Mag. Mario Pregetter

Mag. Mario Pregetter

PARTNER / STEUERBERATER

Mag. Christoph Rumpler

PARTNER / STEUERBERATER

Langfristige
Ansprechpartner

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus
Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und
unternehmerischen Lagen zur Seite steht.

AKTUELLE KLIENTEN-INFO

Kanzleinews

Klienten-Info - Archiv

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar müssen in allen Jahren erfüllt sein

Juni 2025

Seit der COVID-19 Pandemie können Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes (Homeoffice) bis zu insgesamt 300 € pro Kalenderjahr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr geleistet hat. Wichtige Voraussetzung für den Abzug als Werbungskosten ist, dass nicht gleichzeitig Ausgaben für ein Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden (die Anforderungen an ein steuerliches Arbeitszimmer sind überdies strenger). Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.Z.m. dem ergonomisch geeigneten Mobiliar insgesamt den Höchstbetrag, kann der Überschreitungsbetrag innerhalb des Höchstbetrags jeweils ab dem Folgejahr zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.

Das BFG hatte sich (GZ RV/7101397/2024 vom 7.1.2025) mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Steuerpflichtige im Jahr 2020 Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar für das Homeoffice von 238 € und im Jahr 2021 Kosten von 208 € geltend gemacht hatte (insgesamt 446 €). In beiden Jahren hatte sie jeweils 26 Tage im Homeoffice gearbeitet und jeweils 150 € als Werbungskosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar geltend gemacht. Die Restkosten für das ergonomisch geeignete Mobiliar (146 €) sollten im Jahr 2022 steuerlich abgesetzt werden - allerdings ist sie im Jahr 2022 lediglich auf 3 Homeoffice-Tage gekommen. Für die Absetzbarkeit der Restkosten spricht grundsätzlich, dass die zu verteilenden Werbungskosten in Jahren mit ausreichender Homeoffice-Tätigkeit angefallen sind - folglich müssten auch die Überhänge im Jahr 2022 steuerlich abzugsfähig sein.

Bei seiner Entscheidung betonte das BFG mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien, dass im Rahmen der Verteilungsregelung ältere Anschaffungen bzw. Herstellungen vor jüngeren zu berücksichtigen sind. Dabei ist das Erfordernis einer zumindest 26 Tage umfassenden Homeoffice-Tätigkeit für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen. Werden die 26 Tage in einem Kalenderjahr nicht erfüllt, kommt die Berücksichtigung in diesem Jahr nicht in Betracht - es kann jedoch im Folgejahr (sofern die Anzahl an Homeoffice-Tagen erfüllt wurde) eine Berücksichtigung des im Vorjahr nicht verwertbaren Betrages in diesem Jahr erfolgen.

Folglich muss die Mindestanzahl an Homeoffice-Tagen auch bei der Übertragung und bei der steuerlichen Geltendmachung des Restbetrags in Folgejahren erfüllt sein. Im Übrigen ist es auch steuersystematisch korrekt, dass der Rest der entsprechenden Kosten nur dann zu berücksichtigen ist, wenn im Folgejahr eine nennenswerte berufliche Verwendung des ergonomisch geeigneten Mobiliars im Homeoffice (in Form von zumindest 26 Tagen) vorliegt. Im Endeffekt verneinte das BFG die Geltendmachung der Restkosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar im Jahr 2022, da die Steuerpflichtige nicht zumindest 26 Tage im Homeoffice gearbeitet hatte.

Bild: © Adobe Stock - Gatherina

Mag. Mario Pregetter

Mag. Mario Pregetter

PARTNER / STEUERBREATER


Mag. Mario Pregetter begleitet seit vielen Jahren KMUs und junge Wachstumsunternehmen vieler Branchen von der ersten Idee bis zur operativen Umsetzung. Sein Ansatz ist die proaktive Steuerplanung und -optimierung, um es Unternehmen zu ermöglichen, wirtschaftlich vorausschauend zu agieren, statt nur zu reagieren. Bereits während seines Studiums an der Wirtschaftsuniversität Wien war Mag. Mario Pregetter in Steuerberatungskanzleien in Wien und Tulln tätig, bevor er 2008 seine eigene Kanzlei gründete.

Mag. Christoph Rumpler

PARTNER / STEUERBERATER



Mag. Christoph Rumpler sammelte nach dem Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der New York University Erfahrung in der Unternehmensberatung, bevor er sich der Steuerberatung widmete. Dieser Hintergrund ermöglicht ihm die Vernetzung von steuerlichem Know-how mit betriebswirtschaftlichem Denken. Mag. Christoph Rumpler berät mit Leidenschaft bei Immobilientransaktionen und steuerlicher Unternehmensstrukturierung.