Steuerberatung
am Puls der Zeit.

Steuerberatung
am Puls der Zeit.

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv-
Willkommen bei RplusP, deiner Steuerberatung in Wien und Tulln.

UNSERE PHILOSOPHIE

Zukunftsorientiert, digital,
persönlich und proaktiv

Zukunftsorientiert, digital,
persönlich und proaktiv

DEIN LANGFRISTIGER PARTNER

Wir arbeiten mit unseren Klient:innen am liebsten langfristig zusammen–um das große Ganze im Blick zu haben und sie bei ihrer wirtschaftlichen Zielerreichung nachhaltig zu unterstützen. Das bedeutet auch, dass wir die richtigen Partner:innen zurate ziehen, sollte eine Fragestellung einmal außerhalb unserer Kern-Kompetenzen liegen. Wir legen uns für dich ins Zeug – mit Know-how, Tatendrang, modernen
Tools und einem ausgezeichneten Netzwerk. Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv.

EXPERTISE AN ERSTER STELLE

RplusP steht für ganzheitliche Beratung. In komplexeren Fragen –
wie etwa Umgründungen, Immobilienertragssteuer, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht oder internationalem Steuerrecht –
greifen wir auf ein interdisziplinäres Netzwerk von Expert:innen unterschiedlichster Fachrichtungen zurück.

Heißt für dich:
Wir bieten umfassende steuerrechtliche Lösungen aus einer Hand.

Unsere Leistungen

STEUERBERATUNG
NACH
MASS

Standardlösungen sind nicht unser Ding. Ob KMU, DienstleisterIn, HandwerkerIn, Produktionsbetrieb, FreiberuflerIn oder StartUp- wir entwickeln ein ganz individuelles Leistungspaket und die optimale Steuerstrategie, proaktiv statt reaktiv. 

STARTHILFE
FÜR
START-UPS

Während ihr mit eurer Business-Idee voll durchstartet, kümmern wir uns in der Start-up- Phase um all eure steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. 

IMMOBILIEN
STEUEROPTIMAL NUTZEN

Vom Vermögensaufbau mit Immobilien über die Immobilienertragssteuer bis hin zu Fragen der Liebhaberei stehen wir mit unserer Expertise parat.

RECHNUNGSWESEN
DIGITAL OPTIMIEREN

Du als innovationsgetriebene/r Wirtschaftstreibende/r möchtest deine Prozesse im Rechnungswesen endlich papierlos und effizient gestalten? Dann entdecke unsere digitalen Lösungen.

LOHNVERRECHNUNG
LEICHT
GEMACHT

Hohe Haftungsrisiken und ständig wechselnde gesetzliche Bestimmungen machen die Lohnverrechnung zur laufenden Herausforderung. Wir verschaffen Durchblick. 

KOMPETENT + VERLÄSSLICH

Unser Team

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und unternehmerischen Lagen zur Seite steht:
Von der Unternehmensgründung über die laufenden Themen der Steuerberatung wie Finanzbuchhaltung,
Lohnverrechnung und Jahresabschluss bis hin zu Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben.
An zwei Standorten in Wien und Tulln agieren innerhalb von RplusP hochqualifizierte
und kontinuierlich fortgebildete Mitarbeiter:innen.

Geschäftsführung

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Mag. Mario Pregetter

Mag. Mario Pregetter

PARTNER / STEUERBERATER

Mag. Christoph Rumpler

PARTNER / STEUERBERATER

Langfristige
Ansprechpartner

Zukunftsorientiert und digital, persönlich und proaktiv – RplusP ist ein Team aus
Spezialist:innen, das dir in allen steuerlichen Belangen und
unternehmerischen Lagen zur Seite steht.

AKTUELLE KLIENTEN-INFO

Kanzleinews

Klienten-Info - Archiv

Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich bei (kurzfristiger) Entsendung in die USA

Mai 2025

Für die unbeschränkte Steuerpflicht in einem Staat, woraus regelmäßig das Besteuerungsrecht am Welteinkommen resultiert, sind mehrere Kriterien ausschlaggebend, welche dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) folgend nacheinander geprüft werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass Steuerpflichtige mit ihrem Welteinkommen (in- und ausländische Einkünfte) nur in einem Staat steuerpflichtig sind und Doppelbesteuerung vermieden wird.

Das BFG hatte sich (GZ RV/7103375/2024 vom 12.11.2024) mit einer Entsendung von Österreich in die USA auseinanderzusetzen, bei der nicht klar war, ob Österreich oder die USA das Besteuerungsrecht an dem im Zeitraum 2017 bis 2018 in den USA bezogenen Gehalt haben sollte. Hintergrund war eine von 1.2.2017 bis 31.1.2019 befristete Entsendung (die tatsächliche Rückkehr nach Österreich erfolgte im Dezember 2018) durch den österreichischen Arbeitgeber an ein (Konzern)Unternehmen in den USA, wobei der Arbeitnehmer zu diesem Zweck in die USA übersiedelte - mitsamt Ehefrau, den beiden Kindern und zwei Haustieren. Ursprünglich war die Entsendung für drei Jahre angedacht gewesen, mit der Option auf Verlängerung um zwei Jahre.

Erster Anhaltspunkt für die steuerliche Ansässigkeit in einem Staat gem. DBA ist, ob der Steuerpflichtige dort über eine ständige Wohnstätte verfügt. Dies war sowohl in den USA als auch in Österreich der Fall gewesen. Eine ständige Wohnstätte in Österreich (bzw. das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes) ist selbst dann gegeben, wenn eine vollständig eingerichtete Wohnung während des Auslandsaufenthalts unbewohnt zurückgelassen und nicht vermietet wird. Für die Abklärung der steuerlichen Ansässigkeit muss folglich in einem nächsten Schritt jener Staat ermittelt werden, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen).

Grundsätzlich ist dabei auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen abzustellen, wobei den wirtschaftlichen Beziehungen in der Regel eine geringere Bedeutung zukommt als den persönlichen Beziehungen. Zeitlich betrachtet ist bei der Ermittlung des Mittelpunkts der Lebensinteressen regelmäßig nicht nur auf die Verhältnisse eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen. Auf die vorliegende Entsendung von Österreich in die USA bezogen spricht für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich das in Österreich als Nebenwohnsitz gemeldete Eigenheim, die durchgehende österreichische Sozialversicherungsnummer, Spendenzahlungen der Ehefrau in Österreich, Überweisungen auf ein österreichisches Bank- und Sparkonto, der Aufenthalt der engen Verwandten des Steuerpflichtigen in Österreich, der auch während der Entsendung aufrechte Dienstvertrag mit dem österreichischen Arbeitgeber und insbesondere der bereits bei Wegzug aus Österreich bestehende Plan, die Kinder nach der Rückkehr wieder in das österreichische Schulsystem zu integrieren. Außerdem ist zu bedenken, dass eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen auch dann im Inland bestehen lässt, wenn die Familie an den Arbeitsort ins Ausland mitzieht, die Wohnung im Inland aber beibehalten wird.

Für die USA als Mittelpunkt der Lebensinteressen sprach hingegen, dass das Gehalt während der Entsendung in die USA auf ein Bankkonto in den USA überwiesen wurde und dass die Söhne eine Schule in den USA besuchten und in örtlichen Sportvereinen aktiv waren. Überdies hatte die Ehefrau des Steuerpflichtigen ihre Yoga-Ausbildung in den USA abgeschlossen und vor Ort unentgeltlich Yoga-Unterricht angeboten. Schließlich hatte sich die ganze Familie während des Entsendungszeitraums ausschließlich in den USA aufgehalten und dort auch die gesamte Freizeit und Urlaube verbracht.

Das BFG kam zum Ergebnis - auch unter Berücksichtigung einer zuvor ergangenen VwGH-Entscheidung - dass vor allem die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich sprechen. Insbesondere wurde bereits vor Ende der Entsendung der Entschluss gefasst, wieder nach Österreich zurückzukehren, um den Kindern die problemlose Wiedereingliederung in das österreichische Schulsystem zu ermöglichen - tatsächlich erfolgte die Rückkehr nach Österreich schon nach 23 Monaten. Die engeren Bindungen zu Österreich schon während der Dauer des Auslandsaufenthalts zeigen sich auch darin, dass vor und während der Entsendung in Hinblick auf die schulische Weiterentwicklung der Kinder Kontakt zur Schule und zum österreichischen Bildungsministerium aufgenommen wurde. Laut Auffassung des BFG bestanden hingegen in den USA weder Mitgliedschaften in Vereinen noch mehr als nur üblicher Kontakt zu Arbeitskollegen, woraus ein Überwiegen der persönlichen Beziehungen zu den USA keinesfalls angenommen werden konnte. Somit waren die amerikanischen Einkünfte in Österreich unter Anrechnung der amerikanischen Steuer zu erfassen.

Bild: © Adobe Stock - BullRun

Mag. Mario Pregetter

Mag. Mario Pregetter

PARTNER / STEUERBREATER


Mag. Mario Pregetter begleitet seit vielen Jahren KMUs und junge Wachstumsunternehmen vieler Branchen von der ersten Idee bis zur operativen Umsetzung. Sein Ansatz ist die proaktive Steuerplanung und -optimierung, um es Unternehmen zu ermöglichen, wirtschaftlich vorausschauend zu agieren, statt nur zu reagieren. Bereits während seines Studiums an der Wirtschaftsuniversität Wien war Mag. Mario Pregetter in Steuerberatungskanzleien in Wien und Tulln tätig, bevor er 2008 seine eigene Kanzlei gründete.

Mag. Christoph Rumpler

PARTNER / STEUERBERATER



Mag. Christoph Rumpler sammelte nach dem Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der New York University Erfahrung in der Unternehmensberatung, bevor er sich der Steuerberatung widmete. Dieser Hintergrund ermöglicht ihm die Vernetzung von steuerlichem Know-how mit betriebswirtschaftlichem Denken. Mag. Christoph Rumpler berät mit Leidenschaft bei Immobilientransaktionen und steuerlicher Unternehmensstrukturierung.